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Humorvolles

 
  • "Wer hat Ihnen erlaubt, dass Sie im Büro faulenzen können", meint der Amtsleiter zur jungen Sekretärin, "nur weil ich Ihnen einmal einen Kuß gegeben habe?" "Mein Anwalt", lächelt sie.
  • Staatsanwalt: "Herr Kläger, sind Sie sicher, dass der Angeklagte ihr Auto gestohlen hat?" Kläger: " Nach den Ausführungen des Herrn Verteidigers bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich jemals ein Auto besessen habe."
  • Vor Gericht hält ein Verteidiger seinen Schlußvortrag: "Hohes Gericht, prüfen Sie bei der Urteilsfindung sorgfältig jedes Für und Wider. Allein von Ihnen hängt es ab, ob diese junge, schöne, temperamentvolle und dynamische Frau wegen einer sittlichen Verfehlung hinter Gitter kommt oder wieder zurückkehren darf in ihre gemütliche Wohnung in der Lessingstraße 46, zweite Etage links, Telefon 624357, ich wiederhole: 624357."
  • Richter: "Herr Verteidiger, Sie können sich kurz fassen, der Angeklagte hat die Tat bereits gestanden." Anwalt: "Soso, Sie glauben ihm also mehr als mir?"
  • Richter: "Angeklagter, bekennen Sie sich schuldig?" Angeklagter: " Das weiß ich noch nicht. Es hängt davon ab, ob die Zeugen etwas wissen!"
  • Telegramm des Anwalts an den Mandanten: "Die gerechte Sache hat gesiegt...!" Rücktelegramm des Mandanten: "Sofort Berufung einlegen...!"
  • Der Richter redet dem Angeklagten ins Gewissen: "In diese traurige Lage sind Sie nur durch den Alkohol gekommen". Daraufhin meint Angeklagte sichtlich erleichtert: "Und ich dachte schon, ich wäre selbst dran schuld."
  • Wie man als Verteidiger zuviel fragt: Herr Zeuge, haben Sie gesehen, wie der Angeklagte dem Opfer das Ohr abgebissen hat? Nein! Was haben Sie denn dann gesehen? Wie er es wieder ausgespuckt hat!
  • Billige Scheidung: Beim Scheidungstermin sagt der Richter zur Klägerin: "Aber irgendetwas muss doch an Ihrem Mann positiv gewesen sein, als Sie ihn heirateten." "War es auch. Aber wir haben es jetzt bis auf den letzten Pfennig ausgegeben!"
  • Unschuldig?: Richter zum Angeklagten: "Sie sind von zwölf Zeugen beobachtet worden. Und trotzdem leugnen Sie?!" "Zwölf Zeugen, Herr Richter?! Was sind schon zwölf! Ich kann Ihnen hundert Leute bringen, die mich nicht beobachtet haben."
  • Richter: "Ich kenne sie doch! Hab sie schon tausendmal gesehen! Sie sind doch sicher vorbestraft!" Angeklagter: "Nein. Ich bin Türsteher im Eros-Center..."
  • "Pflegt Ihr Freund Selbstgespräche zu führen, wenn er allein ist?" fragt der Vernehmungsrichter die junge Zeugin. "Ich weiß nicht, Herr Richter. Ich war doch noch nie bei ihm, wenn er allein war."
  • Wer sich nach der Einnahme von Medikamenten ins Bett legt, muß damit rechnen, dass er einschläft und dadurch gegebenenfalls eine Frist versäumt. VwGH 29.4.1987, 86/03/0108, 0109;ÖJZ 1988, 189 (cf. Welser, "Hunde riechen nicht ums Eck", Orac)
  • Kann nur mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksportaufgaben überhaupt verstanden werden, welche Anordnungen in einer Verordnung getroffen werden sollen, so ist sie als verfassungswidrig aufzuheben. VfGH 29.6.1990, G 81/90; ARD 4197/1/90 (cf. Welser, "Hunde riechen nicht ums Eck", Orac)
  • Für die erlittene Vorhaft vom 17.5.1991, 8.10 Uhr bis 17.5.1991, 8.15 (fünf Minuten) wird öS 1.- auf die Strafe angerechnet. Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 23.7.1991, Pst 1311/Hg/91 (cf. Welser, "Hunde riechen nicht ums Eck", Orac)

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