ist das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Bösch, der neben seiner praktischen Tätigkeit seit dem Wintersemester 2006/2007 an der Universität für Humanwissenschaften im Fürstentum Liechtenstein als Dozent für den Fachbereich "Liechtensteinisches Stiftungsrecht" lehrt.
Um Mandate mit Liechtenstein-Bezug vor Ort betreuen zu können, unterhält Rechtsanwalt Bösch seit Mai 2006 in Liechtenstein eine eigene Kanzleiniederlassung. Die Niederlassung befindet sich in FL-9490 Vaduz, Austrasse 52. Durch die gegebene Marktnähe ist nun auch eine optimale lokale Betreuung liechtensteinischer Stiftungs-, Anstalts- und Trustmandate möglich. Nähere Infos über unsere liechtensteinische Niederlassung finden Sie hier!
Nachdem er keine Verwaltungsratsmandate für liechtensteinische Verbandspersonen ausübt, besteht für RA Bösch im Hinblick auf mögliche Prozessführungen für oder gegen liechtensteinische Verbandspersonen keine wie immer geartete Interessenskollision. Das liechtensteinische zivilgerichtliche Verfahrensrecht ist bis auf einige Besonderheiten, mit denen RA Bösch vertraut ist, durchwegs dem Österreichischen nachempfunden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von RA Bösch im liechtensteinischen Recht ist jedoch rechtsberatender Natur. Aufgrund der durch zahlreiche Fachpublikationen ausgewiesenen Kompetenz im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht ist die Kanzlei Bösch eine der ersten Adressen für heikle Spezialfragen dieses Bereichs. Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Rechtsberatung, die Erstattung von Rechtsgutachten sowie die Ausarbeitung von Stiftungs- und Treuhandurkunden. Dank seiner besonderen Fachkompetenz ist RA Bösch auch bestens dafür prädestiniert, als fachkundiger Schiedsrichter an schiedsgerichtlichen Verfahren, in die liechtensteinische juristische Personen oder trusts involviert sind, mitzuwirken. Von Dr. Bösch in Fachpublikationen vertretene Rechtsmeinungen zu Themen des liechtensteinischen Treuhand-, Stiftungs- und Gesellschaftsrechts sind von den liechtensteinischen Gerichten schon mehrfach sehr positiv aufgenommen worden. Mit Urteil vom 6.7.2000 (veröffentlicht in der Liechtensteinischen-Juristen-Zeitung 2000, 148 ff) hat der Fürstliche Oberste Gerichtshof seine bisherige Treuhandjudikatur grundlegend geändert. Diese Judikaturwende gründet namentlich auf Thesen, die Dr. Bösch zum Recht der liechtensteinischen Treuhänderschaft vertreten hat. Auch im liechtensteinischen Stiftungsrecht und im Recht der liechtensteinischen Anstalt hat das liechtensteinische Höchstgericht in seinen Entscheidungen schon wiederholt zustimmend auf Thesen von Dr. Bösch Bezug genommen (z. B. OGH in LES 2000, 242 f. und in LES 2001, 90 f) . Dr. Bösch hatte auch an einer wichtigen Rechtsprechungsänderung im Stiftungsrecht maßgeblichen Anteil: Ein im Jahr 1996 ergangenes Urteil des Fürstlich Liechtensteinischen Obersten Gerichtshofs hatte in liechtensteinischen Treuhänderkreisen einiges Aufsehen erregt. Dr. Bösch hat dieses Urteil im Jahr 1997 in einer Entscheidungsbesprechung (veröffentlicht in: Jus & News 1997, 288 ff.) als methodisch nicht haltbar kritisiert. Im Urteil war entschieden worden, dass Rechte eines Stifters bei entsprechendem statutarischem Vorbehalt gleich den Gründerrechten bei einer Anstalt abgetreten und vererbt werden können. Im Herbst 1997 kam es beim Fürstlich Liechtensteinischen Obersten Gerichtshof (OGH) zu einem vollständigen Berufsrichterwechsel. Der neue Senat des OGH bemerkte 2000 in einem obiter dictum (publiziert in LES 2000, 243), Bösch habe das Urteil aus dem Jahre 1996 mit "gewichtigen Argumenten" beanstandet. Bereits zuvor hatte der neubesetzte Senat des OGH in einem Beschluss zu verstehen gegeben, dass er die Einscheidungsbegründung seiner Amtsvorgänger nicht unbedingt teile. Ein couragierter Richter des Landgerichts Vaduz wusste dieses Signal des neu besetzten Höchstgerichts richtig einzuschätzen. Er folgte in einem 1999 eingeleiteten Rechtsstreit der Argumentation Böschs und hielt eine Abtretung von Stifterrechten gleich den anstaltlichen Gründerrechten für unzulässig. In seinem in der liechtensteinischen Juristen-Zeitung veröffentlichten stiftungsrechtlichen Urteil (LES 2002, 41) ist der OGH von der kritisierten Rechtsprechung abgegangen und hat dabei u.a. ausdrücklich auf die Fachkritik Böschs Bezug genommen. Nach der neuen Rechtsprechung kann ein Stifter einer liechtensteinischen Stiftung ein Statutenänderungsrecht nicht mehr von seiner Person und seiner Stellung als Stifter abspalten und losgelöst von dieser Rechtsposition weiter übertragen oder vererben. Durch das Urteil wurde jener langjährigen Übung mancher liechtensteinischen Treuhänder ein Riegel vorgeschoben, mit der versucht worden war, Beherrschungsrechte an einer Stiftung mittels Zessionsurkunden verkehrsfähig zu machen. Die Rechtsprechungsänderung stellt einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Stiftung vor Einwirkungen Dritter dar. In der Sache selbst dürfte der OGH allerdings zu weit gegangen sein: Aus dem Gesetz lässt sich nämlich nicht ableiten, dass selbst statutarische Kompetenzen mit geringer Eingriffstiefe nicht übertrag- oder vererbbar sein können. Voraussetzung dafür muss aber stets sein, dass ein solcher Rechtsübergang im statutarisch erklärten Stifterwillen seine Deckung findet. Das Schwergewicht der rechtswissenschaftlichen Tätigkeit Dr. Böschs in den letzten 4 Jahren lag im vom Liechtenstein-Institut in Auftrag gegebenen Forschungsprojekt "Liechtensteinisches Stiftungsrecht". Ursprünglich lediglich als Untersuchung zur Stifterrechtsproblematik geplant, ist aus der Arbeit letztlich ein umfangreiches Nachschlagewerk zum liechtensteinischen Stiftungsrecht geworden. Das Ergebnis des Forschungsauftrags bietet insbesondere dem mit dem liechtensteinisches Stiftungsrecht befassten Praktiker eine Vielzahl fundierter Antworten zu Fragen, für die er bislang in der Literatur vergeblich Ausschau gehalten hat. Ausländische Interessenten erhalten einen aufschlussreichen Einblick über die Funktionsweise des geheimnisumwobenen liechtensteinischen Stiftungswesens. Für wissenschaftlich mit dem Stiftungsrecht Befasste dürfte das Buch schon allein deshalb von besonderem Interesse sein, weil darin die in der liechtensteinischen Praxis überaus häufig vorkommende Erscheinungsform einer zwischen Gesellschafts- und Stiftungsrecht angesiedelten "Stiftung" in bisher noch nie da gewesener Deutlichkeit problematisiert wird. Das Forschungsprojekt ist bereits seit längerem abgeschlossen und zwischenzeitlich in Buchform erschienen. Das Buch wird von den Verlagen Stämpfli, Bern (ISBN 3-7272-9117-6) und Manz, Wien (ISBN 3-27514-13091-9) gemeinsam verlegt. Es ist seit Anfang Juni 2005 im Fachbuchhandel erhältlich und kann direkt bei Stämpfli (Email: verlag@ staempfli.com) und Manz (Email: bestellen@ manz.at) bezogen werden. 
Mit dem Buch gelangt erstmals eine umfassende zivilrechtliche Darstellung des liechtensteinischen Stiftungsrechts zur Veröffentlichung. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet ein Rechtsvergleich zwischen dem liechtensteinischen Stiftungsrecht und seinem ursprünglichen Rezeptionsvorbild, dem Stiftungsrecht des ZGB. Darauf aufbauend werden in kritischem Dialog mit der einschlägigen (auch unveröffentlichten) Rechtsprechung insbesonders die systematische Stellung der Stiftung im PGR, ihre Begriffsmerkmale, die einzelnen gesetzlichen Stiftungstypen, grundlegende Fragen der Stiftungserrichtung, Beendigung und Aufsicht sowie die Rechtsstellung der Begünstigten und des Stifters einer ausführlichen juristischen Analyse unterzogen. Liechtensteinische Besonderheiten wie namentlich die körperschaftliche Einflussnahme durch den Stifter oder die treuhänderische Stiftungserrichtung und Ausübung der Stifterrechte werden eingehend methodisch gewürdigt. Dank der nachträglichen Miteinbeziehung eines von der liechtensteinischen Regierung ausgegebenen Vernehmlassungsentwurfs einer Stiftungsrechtsreform ist die Arbeit auf aktuellstem Stand.
Zu bisher erschienenen Besprechungen dieses Buchs siehe: Publikationen
Am 17.01.2006 ist das Buch im Rahmen einer vom Liechtenstein-Institut veranstalteten Buchpräsentation öffentlich vorgestellt worden. Nähere Infos über die Buchpräsentation können Sie dem Bericht des Manz-Verlags in "Manz RECHTaktuell" März 2006, S. 10 entnehmen. - "Trust und Fiduzia im liechtensteinischen Recht" - öffentlicher Vortrag, gehalten am 25.6.1996 in FL-Gamprin (Veranstalter: Liechtenstein-Institut); Vortragstext veröffentlicht in Jus & News 1997, 12 ff.
- "Die liechtensteinische Stiftung im Rechtsvergleich" - öffentlicher Vortrag, gehalten am 28.11.2000 am Liechtenstein-Institut in FL-Bendern (Veranstalter: Liechtenstein-Institut);
- "Ist das liechtensteinische Stiftungsrecht reformbedürftig?" - öffentlicher Vortrag, gehalten am 05.12.2000 in FL-Gamprin (Veranstalter: Liechtenstein-Institut);
- "Der Einfluss ausländischen Rechts auf die Kodifkation des PGR" - öffentlicher Vortrag, gehalten am 23.09.2001 im Rathaussaal Vaduz aus Anlass des Jubiläums "75 Jahre Personen- und Gesellschaftsrecht" (Veranstalter: Liechtenstein-Institut);
- "Gestaltungsspielräume im liechtensteinischen Stiftungsrecht - Chancen und Risiken" - Vortrag, gehalten am 25.10.2001 im Business Center Kursaal der Grands Hotels Bad Ragaz anlässlich des 2. Liechtenstein Kolloquiums der swissfirst Bank (Liechtenstein) AG;
- "Pflichtteilsrecht versus Trust und Stiftung" - Vortrag, gehalten am 05.11.2002 im Hotel Löwen Vaduz für die Mitglieder der Society of Trust und Estate Practioners - Swiss, German and Liechtenstein Branch;
- "Stiftungsrecht in Liechtenstein" - Vortrag, gehalten am 27.03.2003 anläßlich des 3. Länderabends an der Bucerius Law School in Hamburg. In diesem Vortrag sind nicht nur die Grundzüge des liechtensteinischen Stiftungsrechts dargestellt, sondern auch derzeit aktuelle Fragen des liechtensteinischen Stiftungsrechts problematisiert worden.
- "Aktuelle Rechtsfragen des liechtensteinischen Stiftungsrechts" - öffentlicher Vortrag, gehalten am 04.11.2003 in FL-Gamprin (Veranstalter: Liechtenstein-Institut);
- "Gedanken und Thesen zu einer liechtensteinischen Stiftungsrechtsreform" - öffentlicher Vortrag, gehalten am 25.01.2007 an der Universität für Humanwissenschaften im Fürstentum Liechtenstein anlässlich einer Open House Veranstaltung, bei der der Studiengang Vermögensrecht präsentiert wurde;
- "Stiftung und Erbrecht" - öffentlicher Vortrag, gehalten am 22.11.2007 an der Universität für Humanwissenschaften im Fürstentum Liechtenstein anlässlich des Symposiums zum Thema "Vermögensnachfolge in Liechtenstein".
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